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Modellversuch NRW: Minden-Lübbecke

[Quelle: http://www.kmii-koeln.de/frame/abschiebelager.htm ]

Ungefähr zeitgleich zum niedersächsischen Projekt X begann im Mai 1998 der Modellversuch in NRW auf dem Gelände der Landesunterkunft für Asylbewerber in Minden-Lübbecke. Zunächst wegen "Erfolg" um ein weiteres Jahr verlängert, wurde der Versuch zum 01.10.1999 vorzeitig abgebrochen, da sich ein Insasse, der den großen Druck nicht mehr ausgehalten hatte, umbrachte. Trotzdem aber wird der Modellversuch seitens der Behörden als erfolgreich gewertet und derzeit nach einem neuen Standort für einen zweiten Anlauf gesucht.

In Minden-Lübbecke waren 100 Plätze für alleinstehende Männer und Frauen vorgesehen, die durchschnittliche Belegung lag bei 60 Personen. Durch eine Wohnsitzauflage wurden die Menschen verpflichtet, in der Landesunterkunft zu wohnen, und zwar die, die zuvor schon länger als drei Monate in der Abschiebehaft waren; die, die in der Abschiebehaft zusagten, bei der Beschaffung von Passersatzpapieren mitzuwirken und solche, die abgeschoben werden sollten, aber keine Papiere hatten. Dreimal in der Woche mussten sich die Betroffenen bei den Vertretern der Bezirksregierung Arnsberg melden. An zwei weiteren Tagen erfolgten weitere Gespräche mit den BetreuerInnen, mit dem Ziel die Flüchtlinge von der Perspektivlosigkeit ihres Aufenthalts in Deutschland zu überzeugen. Diese "psychosoziale Beratung und Betreuung" sowie alleine die Tatsache in der Landesunterkunft leben zu müssen, sollten den Druck aufbauen, durch den eine Mitwirkung bei der Passersatzbeschaffung und letztendlich eine freiwillige Ausreise erreicht werden sollte. In der zusammenfassenden Auswertung des Modellversuchs wird eine zweifelhafte Erfolgsbilanz präsentiert:

Vom 20.05.98 bis 30.09.99 waren in dem Modellversuch insgesamt 221 Personen (7 Frauen und 214 Männer). Davon sind *10 (4,5%) kontrolliert freiwillig ausgereist, *28 (12,7%) wurden abgeschoben, *6 (2,7%) konnten eindeutig identifiziert und Passersatzpapiere beschafft werden und *77 (34,8%) sind untergetaucht. Zu den Untergetauchten wird vermerkt, dass diese vermutlich weitgehend unkontrolliert ausgereist seien und "damit haben oder werden ca. 20% der in der Rückkehreinrichtung betreuten Personen nachweislich und ca. 30% vermutlich, insgesamt somit ca. 50% das Land verlassen". Als weitere Erfolgsaspekte wird genannt, dass 84 Personen schon nach Erhalt der Einweisung untergetaucht sind, auch bei ihnen wird davon ausgegangen, dass sie das Land verlassen haben. "Hauptsache weg!" scheint also der Erfolgsmaßstab für den Modellversuch zu sein. Er wird damit zu einem Projekt, welches gezielt Flüchtlinge illegalisiert und sie ihrem Schicksal überlässt.

Eine andere bedenkliche Entwicklung ist die Tatsache, dass es über den Kopf der Flüchtlinge hinweg eine zunehmende Kooperation zwischen deutschen Behörden und Behörden der Herkunftsländer gibt. So wurden aus Minden-Lübbecke 8 Menschen abgeschoben, bei denen - laut Behörden - bezüglich der Staatsangehörigkeit angeblich kein Zweifel bestand. Nach Absprache mit der Deutschen Botschaft im vermuteten Herkunftsland und den dortigen Innenbehörden wurden sie ohne Heimreisedokument abgeschoben, die Identität wurde erst im Land "geklärt". Die Frage bleibt offen, inwieweit diese Menschen wirklich Bürger des Landes in das sie abgeschoben wurden, waren. Nicht erst seitdem der Fall der Ausländerbehörde Cloppenburg öffentlich wurde, die vorsätzlich Antragsformulare fälschte, um einen Mann aus der Elfenbeinküste in den Kongo abzuschieben, muss es Misstrauen gegen die Praxis geben, die durch zwischenstaatliche Kooperation Menschen mit nicht nachweisbarer Identität abschiebt.

Für die "soziale Betreuung" der Flüchtlinge im Modellversuch hat das Land NRW die DRK Westfalen-Lippe Soziale Beratungs- und Betreuungsdienste gGmbH beauftragt. Dieser wurde zusätzlich durch die europäische Kommission ein Projekt: "Perspektiven der Reintegration - ein Pilotprojekt zur Erhöhung der Rückkehrbereitschaft ausreisepflichtiger Ausländer" bewilligt. In dem Auswertungsbericht der DRK werden Vorschläge zur Regelung auf internationaler Ebene in Richtung Rückübernahmeabkommen und Identitätsklärung im Heimatland stark forciert. Erst im Fluchtland solle die Identität überprüft werden und "ggf. nur die Personen zurücksendet, die nachweislich nicht Landeskinder sind". Außerdem würden mittlerweile einige Staaten dazu übergehen, in einem speziellen Fluchtland eigene Ermittler zur Überprüfung konkreter Angaben, etwa zu Adressen von BewerberInnen einzusetzen. "Solche Überprüfungen nehmen zum Teil Botschaftsmitarbeiter, zum Teil aber auch eigens beauftragte Personen vor." Ganz offen wird auch die Verknüpfung der Rücknahmeproblematik mit Instrumenten der Entwicklungshilfe bzw. mit Aktivitäten der Technischen Zusammenarbeit vorgeschlagen. Zudem scheint eine verstärkte Repression das Lösungsmittel des DRK zu sein: Das Vorhandensein zu weniger Sanktionsmittel wird beklagt und auf das Beispiel Dänemark verwiesen, wo die Option der Verhängung einer Art Beugehaft besteht, wenn eine Person keine oder erwiesenermaßen falsche Angaben zu ihrer Identität macht. Unter Umständen kann dabei sogar die täglich Nahrungsration auf ein Minimum reduziert werden.

Diese Vorschläge lassen das schlimmste befürchten, sollte es in NRW eine zweite Auflage des Modellversuchs geben. Dafür wurden bislang 20 Standorte hinsichtlich ihrer Tauglichkeit geprüft, von denen als potentiell geeignet die ehemalige Kasernen in Münster - Handorf angesehen wird. Doch zur Zeit ist das Projekt erst mal auf Eis gelegt, da zunächst Erfahrungen aus dem Ingelheimer Projekt abgewartet werden sollen.

Ingelheim - "...eine gewisse Stimmung der Hoffnungs- und
Orientierungslosigkeit"


Landesunterkunft Rheinland Pfalz (Lurp) - hinter diesem so harmlos klingenden Namen verbirgt sich ein bisher in der BRD einzigartiger Abschiebekomplex. Er befindet sich in Ingelheim und setzt sich aus drei Komponenten zusammen: 1.) Notunterkunft für Kommunen (300 Plätze), falls diese in bestimmten Situationen nicht ausreichend Wohnraum für Flüchtlinge bereitstellen können. 2.)Landesunterkunft für Ausreisepflichtige (Lufa) ein Modellprojekt, welches vergleichbar mit den Modellversuchen in Niedersachsen und NRW darauf angelegt ist, ausreisepflichtige Flüchtlinge ohne Reisepapiere durch physischen und psychischen Druck zur Mitwirkung an ihrer Abschiebung zu bewegen und 3.) die Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) - der neue Abschiebeknast mit 150 Plätzen. 50 Plätze sind schon jetzt für das Saarland reserviert, eine Erweiterung auf 400 wird vom Mainzer Innenministerium als denkbar eingestuft, um auch den Bundesländern Hessen und Baden-Württemberg Platz anbieten zu können. Ab April 2001 soll das Gefängnis in Betrieb genommen werden.


Aufnahmeeinrichtungen werden zu Abschiebelagern Wie in Hannover (aus der ZASt Langenhagen wurde der Knast Langenhagen) so nun auch in Ingelheim, denn auf dem Gelände der jetzigen Lurp befand sich bis vor kurzem eine Aufnahmemeinrichtung für Asylbewerber. Begründet wird der Umbau mit rückläufigen Asylbewerberzahlen, die zulassen, Aufnahmeplätze zu reduzieren. Abschiebeknastplätze aber werden erhöht - eine deutliche Aussage über den politische Trend.

In der Lufa gibt es bis zu 100 Plätze für Einzelpersonen und Familienverbände, die per Wohnsitznameverpflichtung dorthin verwiesen werden, um sie dort zur Kooperation bei der Passersatzpapierbeschaffung zu zwingen.
Auch hier bestätigt sich das bekannte Bild, ca. die Hälfte der Leute taucht ab. Bis zum 5.9.00 wurden 82 Flüchtlinge in das Ausreisezentrum eingewiesen, nur ca. 6 von ihnen sind "freiwillig ausgereist".

Als "Druckstation" betitelt der Ak Asyl Rheinland Pfalz das Ausreiselager. In einem Bericht über erste Erfahrungen mit dem Konzept schreibt Dietmar Martini-Emden (Leiter des Amtes für Ausländerangelegenheiten und er Clearingstelle Rheinland-Pfalz für Flugabschiebung und Passbeschaffung bei der Stadtverwaltung Trier): "Bei den aufgenommenen Personen zeigt sich, dass die deutlichen Leistungseinschränkungen, der Ausschluss einer Arbeitsaufnahme sowie das sich in einem allmählichen Prozess entwickelnde Bewusstsein über die Ausweglosigkeit ihrer Lebensperspektive in Deutschland die Menschen in eine gewisse Stimmung der Hoffnungs- und Orientierungslosigkeit versetzt." Ganz unverhohlen stellt er in dem Bericht der repressive Charakter des Konzeptes dar. Es wird sogar offen zugegeben, dass die Ausländerbehörde mit der Abschiebungshaft neben dem Sicherungscharakter für die Abschiebung regelmäßig noch die Hoffnung verbindet, dass die Betroffenen "durch die Lebensbedingungen in einer Haftanstalt zur Einsicht gelangen könnten, dass es für sie besser ist mitzuwirken und wahrheitsgemäße Angaben zu machen". Doch wie der Fall des chinesischen Ehepaars zeigt (s. Kasten) müssen die Betroffenen oft monatelang in der Einrichtung bleiben, weil das Heimaltland sich weigert Reisedokumente auszustellen. Repressiv ist auch die Umsetzung: eine UnterstützerInnengruppe berichtet davon, dass Haftbefehle gegen Leute ausgestellt wurden, die der Meldepflicht nicht nachkommen und von vereinzelten Übergriffen gegen Flüchtlinge, die nachts von der Polizei aus ihren Betten geholt und mitgenommen wurden, mit der Abschiebung bedroht und am nächsten Tag wieder freigelassen wurden.


Ein junges indisches Ehepaar kommt im Februar 1002 nach Deutschland. Im Oktober 1992 wird ihr Kind in Ludwigshafen geboren. Das Standesamt zweifelt die autorisiert übersetzte indische Heiratsurkunde an. Auch die vom Ehemann beteuerte Vaterschaft wird behördlich angezweifelt. In die Geburtsurkunde wird kein Vater eingetragen. Ab 1994 gibt es eine Duldung und Arbeitserlaubnis. Aushilfsarbeiten in einer Pizzeria sind nun möglich. Steuern und Versicherung werden aufgrund der Heiratsurkunde für Ledige abgeschlossen. Im Jahr 1999 stellt ein Anwalt für die Familie den Antrag auf ein Bleiberecht nach der Altfallregelung. Das Gerichtsverfahren endet im Mai 2000 mit einem negativen Bescheid und der Auflage, - jetzt plötzlich als Familie - direkt nach Ingelheim in das Ausreisezentrum zu ziehen. Folge davon ist der Verlust der Arbeit, Wohnung, Hausstand und das achtjährige Kind wird mitten im Jahr aus der Schule genommen. Im November 2000 erfolgt die "freiwillige Ausreise" in Polizeibegleitung. Warum wurde eine Familie, die acht Jahre in Deutschland gelebt hat, Wohnung und Arbeit hier hatte und ihr hier geborenes Kind zur Schule gegangen ist, gezwungen in die Lufa nach Ingelheim zu ziehen, wo sie zur Ausreise bewegt wurden? (Nach Angabe des AK Asyl Rheinland Pfalz)


Beispiele:
1993 floh ein chinesische Ehepaar nach Deutschland, da der Ehemann an dem Studentenaufstand 1989 in Shanghai teilgenommen hatte, und er daraufhin eine zweijährige Haftstrafe absitzen musste. Das Asylverfahren endet negativ. Im Oktober 1997 wird ihre gemeinsame Tochter geboren, und da die Sozialwohnung zu klein ist, zieht die Familie in eine selbstfinanzierte Wohnung um. Der Ehemann erhält eine Arbeitserlaubnis bei einem Winzer und in einem Chinarestaurant, die Ehefrau arbeitet als Zimmermädchen im Hotel. Die Ausländerbehörde fordert den Ehemann auf, bei der Chinesischen Botschaft zur Passbeschaffung vorzusprechen. Der Ehemann befolgt diese Aufforderung mehrfach (2 x 96, 97, 98). Er bekommt jeweils die schriftliche Information, dass "die Anschrift ...in China gleich wie die alte bleibt, die für falsch festgestellt worden ist. Wenn ... keine richtigen Personaldaten (übermittelt werden können), wäre die Ausstellung eines Heimreisezertifikats unmöglich. 1999 und 2000 erfolgt keine Aufforderung seitens der Ausländerbehörde mehr. Die freiwillige Ausreise und Abschiebung ist aus tatsächlichen Gründen (keine Papiere) nicht durchführbar. Am 6. April 2000 wird die Familie von der Ausländerbehörde in das Modellprojekt "Ausreisezentrum Ingelheim" eingewiesen und wohnt seitdem dort. Um die Einweisung realisieren zu können, wurde dem Ehemann, trotz Arbeit und Wohnung Anfang Februar zuerst das Aufenthaltsrecht und danach deswegen die Arbeitserlaubnis entzogen. In Ingelheim ist seitdem nichts passiert, außer einer "ausländerrechtlichen Beratung", die dazu führen sollte, dass die Familie an der beabsichtigten Abschiebung in irgendeiner Form mitwirkt. Obwohl nach Auffassung des AK Asyl RLP die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach der Bleiberechtsregelung vom 19.11.99 erfüllt sind, wird diese der Familie nicht nur vorenthalten, sondern sie wird zusätzlich wegen Nichterfüllung der Passpflicht nach Ingelheim eingewiesen, wo sie jetzt mit ihrer Tochter in einem Zimmer wissentlich und aus bürokratischen Gründen "vertrocknen" sollen. (nach Angaben des AK Asyl Rheinland Pfalz).

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