Modellversuch NRW:
Minden-Lübbecke
[Quelle:
http://www.kmii-koeln.de/frame/abschiebelager.htm
]
Ungefähr
zeitgleich zum niedersächsischen Projekt X begann im Mai 1998 der Modellversuch
in NRW auf dem Gelände der Landesunterkunft für Asylbewerber in Minden-Lübbecke.
Zunächst wegen "Erfolg" um ein weiteres Jahr verlängert, wurde der Versuch zum
01.10.1999 vorzeitig abgebrochen, da sich ein Insasse, der den großen Druck
nicht mehr ausgehalten hatte, umbrachte. Trotzdem aber wird der Modellversuch
seitens der Behörden als erfolgreich gewertet und derzeit nach einem neuen
Standort für einen zweiten Anlauf gesucht.
In Minden-Lübbecke waren 100
Plätze für alleinstehende Männer und Frauen vorgesehen, die durchschnittliche
Belegung lag bei 60 Personen. Durch eine Wohnsitzauflage wurden die Menschen
verpflichtet, in der Landesunterkunft zu wohnen, und zwar die, die zuvor schon
länger als drei Monate in der Abschiebehaft waren; die, die in der Abschiebehaft
zusagten, bei der Beschaffung von Passersatzpapieren mitzuwirken und solche, die
abgeschoben werden sollten, aber keine Papiere hatten. Dreimal in der Woche
mussten sich die Betroffenen bei den Vertretern der Bezirksregierung Arnsberg
melden. An zwei weiteren Tagen erfolgten weitere Gespräche mit den
BetreuerInnen, mit dem Ziel die Flüchtlinge von der Perspektivlosigkeit ihres
Aufenthalts in Deutschland zu überzeugen. Diese "psychosoziale Beratung und
Betreuung" sowie alleine die Tatsache in der Landesunterkunft leben zu müssen,
sollten den Druck aufbauen, durch den eine Mitwirkung bei der
Passersatzbeschaffung und letztendlich eine freiwillige Ausreise erreicht werden
sollte. In der zusammenfassenden Auswertung des Modellversuchs wird eine
zweifelhafte Erfolgsbilanz präsentiert:
Vom 20.05.98 bis 30.09.99 waren
in dem Modellversuch insgesamt 221 Personen (7 Frauen und 214 Männer). Davon
sind *10 (4,5%) kontrolliert freiwillig ausgereist, *28 (12,7%) wurden
abgeschoben, *6 (2,7%) konnten eindeutig identifiziert und Passersatzpapiere
beschafft werden und *77 (34,8%) sind untergetaucht. Zu den Untergetauchten wird
vermerkt, dass diese vermutlich weitgehend unkontrolliert ausgereist seien und
"damit haben oder werden ca. 20% der in der Rückkehreinrichtung betreuten
Personen nachweislich und ca. 30% vermutlich, insgesamt somit ca. 50% das Land
verlassen". Als weitere Erfolgsaspekte wird genannt, dass 84 Personen schon nach
Erhalt der Einweisung untergetaucht sind, auch bei ihnen wird davon ausgegangen,
dass sie das Land verlassen haben. "Hauptsache weg!" scheint also der
Erfolgsmaßstab für den Modellversuch zu sein. Er wird damit zu einem Projekt,
welches gezielt Flüchtlinge illegalisiert und sie ihrem Schicksal
überlässt.
Eine andere bedenkliche Entwicklung ist die Tatsache, dass es
über den Kopf der Flüchtlinge hinweg eine zunehmende Kooperation zwischen
deutschen Behörden und Behörden der Herkunftsländer gibt. So wurden aus
Minden-Lübbecke 8 Menschen abgeschoben, bei denen - laut Behörden - bezüglich
der Staatsangehörigkeit angeblich kein Zweifel bestand. Nach Absprache mit der
Deutschen Botschaft im vermuteten Herkunftsland und den dortigen Innenbehörden
wurden sie ohne Heimreisedokument abgeschoben, die Identität wurde erst im Land
"geklärt". Die Frage bleibt offen, inwieweit diese Menschen wirklich Bürger des
Landes in das sie abgeschoben wurden, waren. Nicht erst seitdem der Fall der
Ausländerbehörde Cloppenburg öffentlich wurde, die vorsätzlich Antragsformulare
fälschte, um einen Mann aus der Elfenbeinküste in den Kongo abzuschieben, muss
es Misstrauen gegen die Praxis geben, die durch zwischenstaatliche Kooperation
Menschen mit nicht nachweisbarer Identität abschiebt.
Für die "soziale
Betreuung" der Flüchtlinge im Modellversuch hat das Land NRW die DRK
Westfalen-Lippe Soziale Beratungs- und Betreuungsdienste gGmbH beauftragt.
Dieser wurde zusätzlich durch die europäische Kommission ein Projekt:
"Perspektiven der Reintegration - ein Pilotprojekt zur Erhöhung der
Rückkehrbereitschaft ausreisepflichtiger Ausländer" bewilligt. In dem
Auswertungsbericht der DRK werden Vorschläge zur Regelung auf internationaler
Ebene in Richtung Rückübernahmeabkommen und Identitätsklärung im Heimatland
stark forciert. Erst im Fluchtland solle die Identität überprüft werden und
"ggf. nur die Personen zurücksendet, die nachweislich nicht Landeskinder sind".
Außerdem würden mittlerweile einige Staaten dazu übergehen, in einem speziellen
Fluchtland eigene Ermittler zur Überprüfung konkreter Angaben, etwa zu Adressen
von BewerberInnen einzusetzen. "Solche Überprüfungen nehmen zum Teil
Botschaftsmitarbeiter, zum Teil aber auch eigens beauftragte Personen vor." Ganz
offen wird auch die Verknüpfung der Rücknahmeproblematik mit Instrumenten der
Entwicklungshilfe bzw. mit Aktivitäten der Technischen Zusammenarbeit
vorgeschlagen. Zudem scheint eine verstärkte Repression das Lösungsmittel des
DRK zu sein: Das Vorhandensein zu weniger Sanktionsmittel wird beklagt und auf
das Beispiel Dänemark verwiesen, wo die Option der Verhängung einer Art
Beugehaft besteht, wenn eine Person keine oder erwiesenermaßen falsche Angaben
zu ihrer Identität macht. Unter Umständen kann dabei sogar die täglich
Nahrungsration auf ein Minimum reduziert werden.
Diese Vorschläge lassen
das schlimmste befürchten, sollte es in NRW eine zweite Auflage des
Modellversuchs geben. Dafür wurden bislang 20 Standorte hinsichtlich ihrer
Tauglichkeit geprüft, von denen als potentiell geeignet die ehemalige Kasernen
in Münster - Handorf angesehen wird. Doch zur Zeit ist das Projekt erst mal auf
Eis gelegt, da zunächst Erfahrungen aus dem Ingelheimer Projekt abgewartet
werden sollen.
Ingelheim - "...eine gewisse Stimmung der Hoffnungs-
und
Orientierungslosigkeit"
Landesunterkunft Rheinland Pfalz
(Lurp) - hinter diesem so harmlos klingenden Namen verbirgt sich ein bisher in
der BRD einzigartiger Abschiebekomplex. Er befindet sich in Ingelheim und setzt
sich aus drei Komponenten zusammen: 1.) Notunterkunft für Kommunen (300 Plätze),
falls diese in bestimmten Situationen nicht ausreichend Wohnraum für Flüchtlinge
bereitstellen können. 2.)Landesunterkunft für Ausreisepflichtige (Lufa) ein
Modellprojekt, welches vergleichbar mit den Modellversuchen in Niedersachsen und
NRW darauf angelegt ist, ausreisepflichtige Flüchtlinge ohne Reisepapiere durch
physischen und psychischen Druck zur Mitwirkung an ihrer Abschiebung zu bewegen
und 3.) die Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) - der neue
Abschiebeknast mit 150 Plätzen. 50 Plätze sind schon jetzt für das Saarland
reserviert, eine Erweiterung auf 400 wird vom Mainzer Innenministerium als
denkbar eingestuft, um auch den Bundesländern Hessen und Baden-Württemberg Platz
anbieten zu können. Ab April 2001 soll das Gefängnis in Betrieb genommen
werden.
Aufnahmeeinrichtungen werden zu Abschiebelagern
Wie in Hannover (aus der ZASt Langenhagen wurde der Knast Langenhagen) so nun
auch in Ingelheim, denn auf dem Gelände der jetzigen Lurp befand sich bis vor
kurzem eine Aufnahmemeinrichtung für Asylbewerber. Begründet wird der Umbau mit
rückläufigen Asylbewerberzahlen, die zulassen, Aufnahmeplätze zu reduzieren.
Abschiebeknastplätze aber werden erhöht - eine deutliche Aussage über den
politische Trend.
In der Lufa gibt es bis zu 100 Plätze für
Einzelpersonen und Familienverbände, die per Wohnsitznameverpflichtung dorthin
verwiesen werden, um sie dort zur Kooperation bei der
Passersatzpapierbeschaffung zu zwingen.
Auch hier bestätigt sich das bekannte
Bild, ca. die Hälfte der Leute taucht ab. Bis zum 5.9.00 wurden 82 Flüchtlinge
in das Ausreisezentrum eingewiesen, nur ca. 6 von ihnen sind "freiwillig
ausgereist".
Als "Druckstation" betitelt der Ak Asyl Rheinland Pfalz das
Ausreiselager. In einem Bericht über erste Erfahrungen mit dem Konzept schreibt
Dietmar Martini-Emden (Leiter des Amtes für Ausländerangelegenheiten und er
Clearingstelle Rheinland-Pfalz für Flugabschiebung und Passbeschaffung bei der
Stadtverwaltung Trier): "Bei den aufgenommenen Personen zeigt sich, dass die
deutlichen Leistungseinschränkungen, der Ausschluss einer Arbeitsaufnahme sowie
das sich in einem allmählichen Prozess entwickelnde Bewusstsein über die
Ausweglosigkeit ihrer Lebensperspektive in Deutschland die Menschen in eine
gewisse Stimmung der Hoffnungs- und Orientierungslosigkeit versetzt." Ganz
unverhohlen stellt er in dem Bericht der repressive Charakter des Konzeptes dar.
Es wird sogar offen zugegeben, dass die Ausländerbehörde mit der
Abschiebungshaft neben dem Sicherungscharakter für die Abschiebung regelmäßig
noch die Hoffnung verbindet, dass die Betroffenen "durch die Lebensbedingungen
in einer Haftanstalt zur Einsicht gelangen könnten, dass es für sie besser ist
mitzuwirken und wahrheitsgemäße Angaben zu machen". Doch wie der Fall des
chinesischen Ehepaars zeigt (s. Kasten) müssen die Betroffenen oft monatelang in
der Einrichtung bleiben, weil das Heimaltland sich weigert Reisedokumente
auszustellen. Repressiv ist auch die Umsetzung: eine UnterstützerInnengruppe
berichtet davon, dass Haftbefehle gegen Leute ausgestellt wurden, die der
Meldepflicht nicht nachkommen und von vereinzelten Übergriffen gegen
Flüchtlinge, die nachts von der Polizei aus ihren Betten geholt und mitgenommen
wurden, mit der Abschiebung bedroht und am nächsten Tag wieder freigelassen
wurden.
Ein junges indisches Ehepaar kommt im Februar
1002 nach Deutschland. Im Oktober 1992 wird ihr Kind in Ludwigshafen geboren.
Das Standesamt zweifelt die autorisiert übersetzte indische Heiratsurkunde an.
Auch die vom Ehemann beteuerte Vaterschaft wird behördlich angezweifelt. In die
Geburtsurkunde wird kein Vater eingetragen. Ab 1994 gibt es eine Duldung und
Arbeitserlaubnis. Aushilfsarbeiten in einer Pizzeria sind nun möglich. Steuern
und Versicherung werden aufgrund der Heiratsurkunde für Ledige abgeschlossen. Im
Jahr 1999 stellt ein Anwalt für die Familie den Antrag auf ein Bleiberecht nach
der Altfallregelung. Das Gerichtsverfahren endet im Mai 2000 mit einem negativen
Bescheid und der Auflage, - jetzt plötzlich als Familie - direkt nach Ingelheim
in das Ausreisezentrum zu ziehen. Folge davon ist der Verlust der Arbeit,
Wohnung, Hausstand und das achtjährige Kind wird mitten im Jahr aus der Schule
genommen. Im November 2000 erfolgt die "freiwillige Ausreise" in
Polizeibegleitung. Warum wurde eine Familie, die acht Jahre in Deutschland
gelebt hat, Wohnung und Arbeit hier hatte und ihr hier geborenes Kind zur Schule
gegangen ist, gezwungen in die Lufa nach Ingelheim zu ziehen, wo sie zur
Ausreise bewegt wurden? (Nach Angabe des AK Asyl Rheinland
Pfalz)
Beispiele:
1993 floh ein chinesische Ehepaar nach
Deutschland, da der Ehemann an dem Studentenaufstand 1989 in Shanghai
teilgenommen hatte, und er daraufhin eine zweijährige Haftstrafe absitzen
musste. Das Asylverfahren endet negativ. Im Oktober 1997 wird ihre gemeinsame
Tochter geboren, und da die Sozialwohnung zu klein ist, zieht die Familie in
eine selbstfinanzierte Wohnung um. Der Ehemann erhält eine Arbeitserlaubnis bei
einem Winzer und in einem Chinarestaurant, die Ehefrau arbeitet als
Zimmermädchen im Hotel. Die Ausländerbehörde fordert den Ehemann auf, bei der
Chinesischen Botschaft zur Passbeschaffung vorzusprechen. Der Ehemann befolgt
diese Aufforderung mehrfach (2 x 96, 97, 98). Er bekommt jeweils die
schriftliche Information, dass "die Anschrift ...in China gleich wie die alte
bleibt, die für falsch festgestellt worden ist. Wenn ... keine richtigen
Personaldaten (übermittelt werden können), wäre die Ausstellung eines
Heimreisezertifikats unmöglich. 1999 und 2000 erfolgt keine Aufforderung seitens
der Ausländerbehörde mehr. Die freiwillige Ausreise und Abschiebung ist aus
tatsächlichen Gründen (keine Papiere) nicht durchführbar. Am 6. April 2000 wird
die Familie von der Ausländerbehörde in das Modellprojekt "Ausreisezentrum
Ingelheim" eingewiesen und wohnt seitdem dort. Um die Einweisung realisieren zu
können, wurde dem Ehemann, trotz Arbeit und Wohnung Anfang Februar zuerst das
Aufenthaltsrecht und danach deswegen die Arbeitserlaubnis entzogen. In Ingelheim
ist seitdem nichts passiert, außer einer "ausländerrechtlichen Beratung", die
dazu führen sollte, dass die Familie an der beabsichtigten Abschiebung in
irgendeiner Form mitwirkt. Obwohl nach Auffassung des AK Asyl RLP die
Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach der
Bleiberechtsregelung vom 19.11.99 erfüllt sind, wird diese der Familie nicht nur
vorenthalten, sondern sie wird zusätzlich wegen Nichterfüllung der Passpflicht
nach Ingelheim eingewiesen, wo sie jetzt mit ihrer Tochter in einem Zimmer
wissentlich und aus bürokratischen Gründen "vertrocknen" sollen. (nach Angaben
des AK Asyl Rheinland Pfalz).